Statuten

Hockey Club Blatten Panthers

A) Gründung:

1. Zweck:

1.1. Der Club hat das Ziel eine Eisbahn zu bauen und diese zu unterhalten.

1.2. Der Club will eine Förderung des Eissportes in Blatten.

2. Sitz:

2.1. Der Sitz des Clubs ist Blatten (Lötschental)

3. Mittel:

3.1. Der Club tritt in der Öffentlichkeit als  Hockey  Club  Blatten Panthers auf.

Logo:

 

 

3.2. Finanzielle Mittel.

- Eintrittsbeitrag 150.00 Fr.

- Jahresbeitrag Erwachsene 100.00 Fr.

- Jahresbeitrag Jugendliche 50.00 Fr.

- Sponsoren, Veranstaltungen, Gönner usw...

- Das Geld wird in die Infrastruktur des Clubs investiert.

3.3. Material / Mobiliar

- Das Club-material, -mobiliar kann von allen Clubmitgliedern mit Zustimmung des Vorstandes genutzt werden. Für Schäden ausserhalb des Clublebens ist jeder selber haftbar.

- Wird das Clubmaterial von nicht Clubmitgliedern gebraucht kann dafür ein kleiner Zins verlangt werden.

- Vor der Benützung der Eisbahn von nicht Clubmitgliedern ist ein Mitglied des Vorstandes zu informieren. 

- Wird nach der Benutzung die Eisbahn nicht gereinigt wird pro Kopf 10.00 Fr. verrechnet.

3.4. Beziehungen

- Der Kontakt zu gleichgesinnten Clubs wird gesucht.

B) Organisation: 

Die Organe des Clubs sind:

- die Generalversammlung

- der Vorstand

- Arbeitsgruppen

- die Revisoren

1. Die Generalversammlung:

- Die Generalversammlung bildet das oberste Organ des Clubs.

- Die Generalversammlung findet alljährlich am 2. Freitag im November statt und ist für alle obligatorisch, unentschuldigtes  fernbleiben wird mit 10 Franken Busse bestraft.

- Die Einladung hat mindestens 14 Tage vor der der GV zu erfolgen.

- Wenn der Vorstand im Interesse des Clubs erachten oder 2/3 der Mitglieder dies schriftlich verlangt, wird eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. 

Die Traktanden der Generalversammlung:

- Begrüssung

- Wahl der Stimmenzähler

- Präsenzliste, Aufnahme der Neumitglieder

- Protokoll der letzten Generalversammlung

- Jahresbericht des Präsidenten

- Jahresbericht des TK Chefs

- Kassa / Revisorenbericht

- Jahresbeitrag / Budget

- Jahresprogramm

- Wahlen (Vorstand / Revisoren)

- Ehrungen

- Anträge

- Verschiedenes

2. Clubversammlung:

- Sie kann vom Vorstand oder von Mitgliedern einberufen werden und dient zur Besprechung von aktuellen Geschäften. Sie bietet die Möglichkeit über Probleme, Bedürfnisse, usw., zu diskutieren.

3. Wahlmodus:

- An allen Versammlungen sind sämtliche Mitglieder stimmberechtigt.

- Gäste haben kein Stimmrecht

- Bei Abstimmungen Entscheidet das relative Mehr der abgegebenen Stimmen.

- Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute Mehr (1/2 + 1). Im zweiten Wahlgang das relative Mehr.

- Wenn nicht alle Mitglieder zu einer öffentlichen Abstimmung bereit sind, finden diese geheim (schriftlich) statt.

4. Der Vorstand:

- Der Vorstand vertritt den Club nach Aussen und erledigt alle Angelegenheiten, die nicht durch die Statuten einem anderen Organ vorbehalten sind.

- Der Vorstand tritt auf die Einladung eines Vorstandsmitgliedes so oft zusammen wie es die Geschäfte erfordern.

- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn im Minimum 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.

- Der Vorstand entscheidet im Rahmen des Budgets. Die für den Club erforderliche Unterschrift gibt der Präsident oder der Kassier und ein weiteres Vorstandsmitglied.

Der Vorstand besteht aus 5 Clubmitgliedern:

- Präsident:       - Leitung von Sitzungen

                      - Kontaktperson für Aussenstehende

- Aktuar:           - Protokoll

                      - Post

                      - Adressverwaltung

                      - Mitgliederlisten

- Kassier:          - Finanzen

                      - Jahresrechnung

                      - Budget

- Mat.Verwalter: - Unterhalt von Material

                      - Inventar usw..

- TK Chef          - Technische Koordination

                      - Organisation von Spielen

5. Wahlzyklus:

- Die Amtsdauer beträgt im Minimum 2 Jahre.

- Die Vorstandsmitglieder können wiedergewählt werden oder ihr Amt niederlegen.

- Aus dem Vorstand können nie mehr als 3 Mitglieder zurücktreten, wobei die Amtsältesten den vortritt haben.

6. Arbeitsgruppen:

- Die Durchführung und Organisation des Jahresprogrammes ist nicht die alleinige Aufgabe des Vorstandes.

- Ideen und Vorschläge können auch von Arbeitsgruppen realisiert werden. Der Vorstand wird ihnen mit rat und tat zur Seite stehen.

7. Revisoren: 

- Die Revisoren haben eine Amtszeit von 2 Jahren und werden durch die Generalversammlung Gewählt.

- Sie Überprüfen die Jahresrechnung und das Inventar und Geben an der GV einen mündlichen Bericht ab.

C) Mitgliedschaft:

- Der Club besteht aus Aktivmitgliedern. Jedes Mitglied erhält bei der GV einen vom Präsidenten und vom Aktuar unterzeichneten Mitgliederausweis für das kommende Jahr.

1. Voraussetzungen:

- Jeder der von der Generalversammlung aufgenommen wird, das heisst 2/3 der Mitglieder damit einverstanden sind.

- Den Eintrittsbeitrag von 150.00 Fr. und den Jahresbeitrag Erwachsene von 100.00, Jugendliche von 50.00 Fr. bezahlt hat.

2. Pflichten:

- Beim Eintritt in den Club anerkennt das Mitglied die Clubstatuten.

- Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an der Arbeit der Eisbahn zu beteiligen, sofern dies nicht triftige gründe verhindern.

3. Austritt:

- Austrittsbestimmungen gemäss ZGB Art. 72

- Aus wichtigen Gründen ist jederzeit ein Austritt möglich.

- Hat ein Mitglied 2 Jahre keinen Beitrag mehr bezahlt wird es aus dem Club ausgeschlossen.

D) Auflösung:

- Die Auflösung des Clubs erfolgt durch einen Clubbeschluss. Gemäss ZGB Art. 76. müssen 80% der Clubmitglieder mit der Auflösung Einverstanden sein.

- Das Clubvermögen wird nach dem Erlöschen des Clubs einem guten Zweck gespendet oder auf alle Mitglieder gleichmässig verteilt.

- Bei einem Austritt oder Ausschluss erlischt das Anrecht auf das Clubvermögen.

E) Schlussbestimmungen:

1. Das Clubjahr:

- Das Clubjahr beginnt und endet immer im November mit der Generalversammlung.

2. Versicherung:

- !! Die Versicherung ist Sache jedes Einzelnen !!

3. Die Gründung:

- Der Club wurde am: 01.12.2001 um: 20.00 Uhr im Hotel Edelweiss durch Ebener Stefan,  Henzen Marie, Henzen Anton, Ebener Tamara, Ritler Reinhard, Henzen Othmar, Ritler Bruno, Ritler Markus und Henzen Ignaz, als Schlittschuh Club Pink Panters gegründet.

 

Name, Logo und Statutenänderung wurde an der  Generalversammlung vom 08.11.2013 beschlossen.

 

Die Statuten treten ab der Generalversammlung 2013 in Kraft.